Allgemeine Geschäftsbedingungen der cscom GmbH

§1 GELTUNGSBEREICH

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge der Firma cscom GmbH, die nicht in gesonderten AGB geregelt sind, die auf den Gebieten Marketing, Konzeption, Internet, Applicationen, Eventmanagement und in ähnlichen Bereichen für andere Unternehmen und sonstige Auftraggeber durchgeführt werden. Dies gilt auch dann, wenn dies künftig nicht mehr im Einzelfall vereinbart werden sollte. Eigene Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese ausdrücklich von cscom GmbH bestätigt werden.

§2 VERGÜTUNG KONZEPTION

Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge, unabhängig vom Medium insbesondere auch im Sinne einer Präsentation mit dem Ziel des Vertragsabschlusses (Realisierung, Konzept, Präsentation) mit dem Auftraggeber, erfolgt grundsätzlich gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber hierfür vereinbarten Honorars.

§3 AUSFÜHRUNG

Bei Auftragsdurchführung ist cscom GmbH verpflichtet, die zu treffenden Maßnahmen mit dem Auftraggeber abzustimmen. Es steht im ermessen der cscom GmbH, für die Ausführung der Dienstleistungen ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, erteilt cscom GmbH Fremdaufträge über Produktion und/oder Steuerung von verkauften Komponenten und Leistungen nach deren Wahl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers.

§4 GEHEIMHALTUNG

Cscom GmbH verpflichtet sich, sämtliche ihr bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäftsvorgänge des Auftraggebers sowie der mit ihm verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Firmen, geheim zu halten.

§5 FREIGABEN

Der Auftraggeber hat die von der cscom GmbH vorgelegten Ausarbeitungen und Angebote zu prüfen und schriftlich freizugeben. Mit der Freigabe gelten etwaige Abweichungen vom Auftrag als genehmigt.

§6 RECHTSEINRÄUMUNG

cscom GmbH überträgt alle mit den geleisteten Arbeiten zusammenhängenden Nutzungsrechte auf den Auftraggeber. Abweichend hiervon erfolgt eine Übertragung von Nutzungsrechten für Arbeiten im Sinne vom obigen § 2 nur dann, wenn darüber hinaus zwischen Auftraggeber und cscom GmbH ein Vertrag über die Realisierung von unterbreitetem Vorschlag bzw. Präsentation geschlossen wird.

§7 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

§7.1 Cscom GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der cscom GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haftet die cscom GmbH nur nach dem Produkthaftungsgesetz wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit von angeliefertenInhalten,Bildern,Ideenodersonstigem,durchdenAuftraggeber angeliefertemMaterialträgtder Auftraggeber. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts oder spezieller Werberechtsgesetze verstoßen wird. Cscom GmbH haftet auch nicht für die patent-, muster-, urheber-, und warenzeichenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe etc. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder 2 dieses Abs. 1 aufgeführten Ausnahmefällen vorliegt. Die Haftung der cscom GmbH ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 2 dieses Abs. 1 aufgeführten Ausnahmefällen vorliegt.

§7.2 Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche, insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziff. 10, die Haftung für Unmöglichkeit nach Ziff. 11.

§7.3 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§8 ANRECHENBARKEIT

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Aufrechnung gegen Forderungen der Agentur zu erklären, es sei denn, die Forderung des Auftraggebers ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§9 ZAHLUNGSVERZUG

Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung der cscom GmbH zehn Tage nach dem festgelegten Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Befindet sich der Kunde in Verzug oder wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt, kann cscom GmbH die Veranstaltung und Bereitstellung von vereinbarten Leistungen diesbezüglich bis zur Bezahlung der Vergütung einschließlich der hierauf entfallenden Verzugszinsen zurückstellen. Im Übrigen wird im Falle nicht regelmäßig wiederkehrender Lieferungen und Leistungen die Vergütung bei Lieferung bzw. Erbringung der Leistung fällig. Wird ein anderer Zahlungszeitraum vereinbart, gelten die Vorschriften dieses Absatzes entsprechend. Sämtliche gelieferten Waren und Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der cscom GmbH. Cscom GmbH ist berechtigt, vom Auftraggeber Vorauszahlungen auf die entstehenden Kosten zu verlangen, wenn es sich um Neukunden handelt oder wenn von ihr im Namen des Auftraggebers Fremdaufträge erteilt werden.


§10 LIEFERVERZUG

Die cscom GmbH haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der cscomGmbHodereinesVertretersoderErfüllungsgehilfennach dengesetzlichenBestimmungen. Die Haftung der cscom GmbH ist bei Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle des Satzes 1 – also bei einfacher Fahrlässigkeit im Gegensatz zu grober Fahrlässigkeit – wird die Haftung des Auftragnehmers wegen Verzögerung der Leistung für den Schadensersatz neben und statt der Leistung auf insgesamt 20% der auf den jeweils betroffenen Teilnehmer entfallenden Jahresvergütung begrenzt; weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind – auch nach Ablauf einer dem Auftragnehmer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

§11 UNMÖGLICHKEIT

Cscom GmbH haftet bei Unmöglichkeit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der cscom GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der cscom GmbH ist bei Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle des Satzes 1 – also bei einfacher Fahrlässigkeit im Gegensatz zu grober Fahrlässigkeit – wird die Haftung der cscom GmbH wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 20% des Wertes der auf den jeweiligen betroffenen Teilnehmer entfallenden Jahresvergütung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, soweit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Auftraggebers zur Kündigung bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§12 FAHRTKOSTEN BEWERBER

Ohne schriftliche Zusage werden eingeladenen Bewerbern keine Fahrtkosten erstattet.

§13 VERJÄHRUNG

Schadensersatzansprüche oder Aufwendungsersatzansprüche gegen die cscom GmbH verjähren nach einem Jahr, wenn sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.

§14 GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

§14.1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der cscom GmbH. Sitz der cscom GmbH ist gegenwärtig Stuttgart. §14.2. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§15 ÄNDERUNGEN DER AGB

§15.1 Cscom GmbH ist berechtigt, den Inhalt dieser AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, sofern Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von sscom GmbH für den Kunden zumutbar sind. Cscom GmbH teilt dem Kunden die geänderten Bedingungen in geeigneter Weise, insbesondere durch E-Mail mit. Widerspricht der Kunde der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb von vier Wochen, gelten diese als angenommen.

§15.2 Im Falle des Widerspruchs ist Cscom GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn ein Festhalten an dem Vertrag zu den alten Geschäftsbedingungen unzumutbar ist.

§16 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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